Strahlungsquellen
Technische Felder bzw. Wellen können grob in „erwünschte Strahler“ und „unerwünschte Strahler“ aufgeteilt werden. In die erste Kategorie sind alle Funkdienste, diverse medizinische Geräte, Radar etc. einzuordnen. In die zweite Kategorie fallen grundsätzlich alle Geräte und Anlagen - ausgenommen erwünschte Sendefrequenzen und die zulässigen bzw. unvermeidbaren Nebenprodukte.
1. Erwünschter Strahler
Alle „erwünschten Strahler“ haben zwei Gemeinsamkeiten - sie sind als Strahler bekannt und müssen strenge Auflagen erfüllen.
Für Funkdienste gibt es die internationale Organisation „ITU“ (International Telecommunication Union), die maßgeblich an der Regulierung von Funkfrequenzen beteiligt ist und offizielle Festlegungen in den „Radio Regulations“ veröffentlicht. Aufgrund dieser und diverser anderer Vorgaben wird dann von den zuständigen Behörden ein Frequenzplan erstellt. In diesem werden die zur Verfügung stehenden Frequenzbänder bestimmten Funkdiensten bzw. Anwendungen zugeteilt. Diese Festlegungen werden dann im jeweiligen nationalen Recht übernommen. In Österreich werden viele dieser Gesetze und Verordnungen vom zuständigen Ministerium (Bundesministerium für Verkehr Innovation Technologie) zugänglich gemacht. Zusätzliche Informationen können von der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) bezogen werden. Weitere Regulierungen werden durch einschlägige Normen vorgenommen. Das bewirkt, dass bei vielen „erwünschten Strahlern“ folgende Faktoren bekannt sind und entsprechend berücksichtigt werden können: Sendefrequenzen bzw. Frequenzbereiche, maximal zulässige Sendeleistung und minimale Signalqualität, Modulationsverfahren, einschlägige Anforderungen bezüglich Personenschutz etc.
Viele „Sendeanlagen“ im Privatbereich werden in den sogenannten ISM – Bändern (Industrial, Scientific, Medical) betrieben. Typische Vertreter sind: Garagentoröffner, Alarmanlage mit Funksensoren, Mikrowellenherd, induktive Kochplatte, W-Lan, Funkfernbedienung im Modellbaubereich... Diese Frequenzbänder dürfen unter gewissen Voraussetzungen frei (ohne Bewilligung der zuständigen Behörde) genutzt werden, wobei die genauen Rahmenbedingungen in entsprechenden Gesetzen, Normen und Vorschriften geregelt sind.
2. Unerwünschte Strahler
Grundsätzlich muss jedes Gerät und jede elektrische Anlage, die in Verkehr gebracht wird, die Mindestanforderungen bezüglich Personenschutz und EMV erfüllen.
Abhängig vom inneren Aufbau treten die verursachten Störungen häufig in typischen Frequenzbereichen auf. Dadurch ist es oft möglich, die auftretenden Störfrequenzen bestimmten Geräten zuzuordnen.
Beispiele:
Sehr einfache (Haushalts)-Geräte wie Bügeleisen, einfache elektrische Kochplatten, Glühlampen ohne Dimmer, Elektroboiler, Transformatoren etc. stören lediglich im Bereich der Netzfrequenz.
Die typischen Störfrequenzen von Schaltnetzteile mit kleiner und mittlerer Leistung, wie sie in Geräten der Haushaltselektronik verwendet werden, reichen bis etwa 200MHz.
Gleichspannungswandler für die Spannungsversorgung von Prozessoren, Speicher und I/O, die mit Betriebsfrequenzen bis zu einigen 100kHz arbeiten, stören bis etwa 500MHz.
Bürstenmotoren, die in vielen Haushaltsgeräten mit Drehzahlregelung eingebaut sind (Staubsauger, Küchen- und Bohrmaschinen etc.), verursachen Störungen bis zu einigen Ghz.