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EMVU

Der landläufig verwendete, negativ behaftete Begriff „Elektrosmog“ steht für unerwünschte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder bzw. elektromagnetische Wellen, die keinen natürlichen Ursprung haben.

Die neutralen Fachbegriffe lauten: EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) und EMVU (Elektromagnetische Umweltverträglichkeit)

Während sich die EMV mit der Verträglichkeit von Geräten und Anlagen untereinander und mit vorhandenen und geplanten Funkdiensten beschäftigt, ist der Wirkungsbereich der EMVU hauptsächlich auf die Auswirkungen von Elektromagnetismus auf den Menschen bezogen.


Das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern und Wellen ist keine neuzeitliche Erscheinung.

Hochspannungsleitungen die „kreuz und quer“ durch das Land verlaufen - zum Leidwesen vieler auch über ihr Siedlungsgebiet - und deren Prasseln bei hoher Luftfeuchtigkeit unüberhörbar ist, ließen in der Bevölkerung oftmals besorgte Stimmen laut werden. Da die möglichen gesundheitlichen Risiken nicht anerkannt waren, wurden viele als „überempfindlich“ bezeichnet und fanden in der Regel kein Gehör.

Auch das störende Glimmen von Leuchtstofflampen in der näheren Umgebung eines Mittelwellensenders beunruhigte so manchen Anrainer und führte dazu, dass viele Betroffene mit wenig Erfolg die gesundheitlichen Auswirkungen hinterfragten. Mit zunehmender Verbreitung der Funktechnik fand auch eine Sensibilisierung der Bevölkerung statt, und die Auswirkungen von Sendeanlagen auf die Umwelt wurden hinterfragt. So mussten auch bei Neuerrichtungen von Amateurfunkanlagen einige Hürden überwunden und viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Durch die Verbreitung des Mobilfunks und den notwendigen Ausbau des Sendernetzes ist die Zahl der besorgten Betroffenen weiter angestiegen. Um Klarheit zu schaffen, wurden verschiedene Studien durchgeführt, die allerdings zu unterschiedlichen Resultaten kamen, wodurch die Verunsicherung in der Bevölkerung nicht kleiner wurde.

Um europaweit gültige Richtlinien für die maximal zulässige Exposition der Bevölkerung mit nicht ionisierender Strahlung zu schaffen, wurde die „EMPFEHLUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION“ (1999/519/EG) ausgegeben. In diesem Schriftstück werden Basisgrenzwerte und Referenzwerte für den Frequenzbereich 0Hz – 300GHz vorgegeben. Auf Basis dieser Empfehlung wurden europaweit gültige Fachgrundnormen und Produktnormen ausgearbeitet, wodurch jedes Gerät und jede Anlage diese Mindestanforderungen einhalten muß.